Aufgaben und Ziele
Die Kommission hat in einem Zeitraum von zweieinhalb Jahren untersucht, wie es zu grenzüberschreitendem pädagogischem Verhalten kommen konnte, ob das Fehlverhalten gedeckt wurde, ob es Einzelfälle waren oder ob es Strukturen gab bzw. noch gibt, die pädagogisches Fehlverhalten ermöglichen und deren Verfolgung erschwert haben.
Sie hat zudem den Umgang mit Einzelfällen in der Vergangenheit aufgearbeitet. Dazu gehörte auch, Faktoren zu benennen, die das erlittene Unrecht nicht verhindert, sondern vielleicht sogar eher begünstigt haben. Neben Gesprächen mit verantwortlichen Personen in SOS-Kinderdörfern hat sich die Kommission vor allem auch mit der Wirkung der eingeleiteten Maßnahmen des Kinderschutzes befasst. Der Sichtweise Betroffener kam bei der Untersuchung eine zentrale Bedeutung zu, denn das Wissen um ihr erlittenes Leid ist unverzichtbar für eine gelingende Aufklärung. Hierzu hat die Kommission, sofern dies von den Betroffenen gewünscht war, auch direkte Gespräche mit ihnen geführt.
Durch einen Aufruf wurde zudem Betroffenen, die sich bisher nicht gemeldet hatten, die Möglichkeit geboten, das ihnen angetane Unrecht zu schildern.
Schließlich hat die Kommission für SOS-Kinderdorf e.V. Handlungsempfehlungen zur Anerkennung des erlittenen Unrechts entwickelt, Vorschläge zur Gestaltung eines präventiven und aktiven Kinderschutzes gemacht und Hinweise gegeben, wie Qualitätsstandards der pädagogischen Arbeit in Zukunft weiter verbessert und gesichert werden können.
