Die Kommission wird im Laufe der nächsten zwei Jahre untersuchen, wie es zu grenzüberschreitendem pädagogischem Verhalten kommen konnte, ob das Fehlverhalten gedeckt wurde, ob es Einzelfälle waren oder ob es Strukturen gab bzw. noch gibt, die pädagogisches Fehlverhalten ermöglichen und deren Verfolgung erschwert haben.
Sie wird zudem den Umgang mit Einzelfällen in der Vergangenheit aufarbeiten. Dazu gehört auch Faktoren zu benennen, die das erlittene Unrecht nicht verhindert, sondern vielleicht sogar eher begünstigt haben. Neben Gesprächen mit verantwortlichen Personen in SOS-Kinderdörfern wird sich die Kommission vor allem auch mit der Wirkung der eingeleiteten Maßnahmen des Kinderschutzes befassen. Der Sichtweise Betroffener kommt bei der Untersuchung eine zentrale Bedeutung zu, denn das Wissen um ihr erlittenes Leid ist unverzichtbar für eine gelingende Aufklärung. Hierzu sind – wenn Betroffene dies auch wollen – direkte Gespräche mit ihnen geplant.
Durch einen Aufruf wird die Kommission zudem Betroffenen, die sich bisher nicht gemeldet haben, die Möglichkeit bieten, auch heute noch das ihnen angetane Unrecht zu schildern.
Schließlich wird die Kommission für SOS-Kinderdorf e.V. Handlungsempfehlungen zur Anerkennung des erlittenen Unrechts entwickeln, Vorschläge zur Gestaltung eines präventiven und aktiven Kinderschutzes machen und Hinweise geben, wie Qualitätsstandards der pädagogischen Arbeit in Zukunft weiter verbessert und gesichert werden können.