Um diese Aufarbeitung beim SOS-Kinderdorf e.V. gewährleisten zu können, wurde eine Unabhängige Kommission zur Anerkennung und Aufarbeitung erlittenen Unrechts eingesetzt. Die Kommission hat im März 2022 ihre Arbeit aufgenommen und am 02. Oktober 2024 ihren Abschlussbericht vorgelegt.
Aktiver Kinderschutz ist eine Aufgabe, die besonders in Einrichtungen herausfordert, in denen Kinder und Jugendliche betreut werden. Gerade in den letzten Jahren ist aber deutlich geworden, dass es besonderer Anstrengungen bedarf, um von Kindern und Jugendlichen erlittenes Unrecht aufzuarbeiten und Bedingungen sicherzustellen, dass diese Übergriffe nicht wieder passieren.
Auch in den SOS-Kinderdörfern ist es in der Vergangenheit immer wieder zu übergriffigem und grenzüberschreitendem Verhalten gegenüber Kindern und Jugendlichen gekommen. Dieses reicht bis in die 1960-er Jahre hinein. Betroffene berichten heute von unermesslichem Leid, dass sie erfahren mussten und fordern eine Aufarbeitung, wieso es dazu kommen konnte und wie in Zukunft Gewalt und Missbrauch in der Förderung der anvertrauten Kinder verhindert werden kann.
Diesen Fragen ist die „Unabhängige Kommission zur Anerkennung und Aufarbeitung erlittenen Unrechts“ beim SOS-Kinderdorf e.V. nachgegangen. Sie agierte weisungsfrei und war in ihren Beratungen und Entscheidungen sowie ihrer Vorgehensweise nicht an Vorgaben des Vorstandes oder anderer Gremien des SOS-Kinderdorf e.V. gebunden.