Anerkennungsleistungen

Der Vorstand des SOS-Kinderdorf e.V. ist der Empfehlung der Unabhängigen Kommission zur Anerkennung und Aufarbeitung erlittenen Unrechts gefolgt und hat im Juli 2024 einen Unabhängigen Anerkennungsausschuss einberufen.
Der Anerkennungsausschuss wird tätig, wenn ein*e Betroffene*r einen Antrag auf Anerkennungsleistungen stellt. Zudem geht er selbst auf Betroffene zu, die bereits mit der Unabhängigen Aufarbeitungskommission oder anderen Anlaufstellen bei SOS-Kinderdorf in Kontakt stehen oder standen. Der Unabhängige Anerkennungsausschuss bearbeitet die Anträge und empfiehlt dem Vorstand eine entsprechende Anerkennungsleistung.